1. Welche Wohnheimplätze vermittelt die OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH (WV)? 2. Ich bin Österreicher und möchte mich über die OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH (WV) um einen Heimplatz bewerben. Kann ich das machen? 3. Wie melde ich mich für eine Unterkunft an? 4. Welche Zimmerwünsche kann ich angeben? 5. Wohnen in den Studentenheimen auch Österreicher? 6. Wie sind die Zimmer ausgestattet? 7. Warum muss ich eine Kaution bezahlen? 8. Wie hoch ist die Kaution? 9. Was passiert mit der Kaution, wenn ich nicht fristgerecht ankomme? 10. Wie und wann bekomme ich meine Kaution zurück? 11. Kann ein Freund meine Kaution stellvertretend abholen? 12. Ist die Zimmerbuchung nach Überweisung der Kaution zu 100% garantiert? 13. Was passiert nachdem ich die Anmeldung abgeschickt und die Kaution bezahlt habe? 14. Wie erfahre ich von meiner Unterkunft? 15. Kann ich meine Unterkunft stornieren, wenn ich nicht kommen kann? 16. Kann ich meinen Aufenthalt verkürzen? 17. Was kann ich machen, wenn ich mit meiner Unterkunft nicht zufrieden bin? 18. Wo erhalte ich meinen Zimmerschlüssel? 19. Kann ich meinen Zimmerschlüssel auch außerhalb der Öffnungszeiten erhalten? 20. Kann ich auch am Wochenende bzw. an Feiertagen einziehen? 21. Kann ich auch am Wochenende ausziehen? 22. Wann kann ich meinen Schlüssel abholen? 23. Kann ein Freund meinen Schlüssel stellvertretend abholen? 24. An wen wende ich mich, wenn in meinem Zimmer etwas beschädigt ist? 25. Wie kann ich den Mietvertrag für mein Zimmer verlängern? 26. Wie und wann bezahle ich meine Miete? 27. Kann die Kaution als Miete verwendet werden? 28. Soll ich in Österreich ein Bankkonto eröffnen? 29. Was ist das Meldeamt bzw. was muss ich dort machen? 30. Können Freunde bei mir übernachten? 31. Wie und wann bekomme ich eine Visumsbestätigung? 32. Wie bekomme ich meinen Schlüssel außerhalb der Öffnungszeiten? 33. Wie setzt sich der Mietpreis zusammen? 1. Welche Wohnheimplätze vermittelt die OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH (WV)? Die OeAD-Wohnraumverwaltung vermittelt Zimmer in eigenen Heimen, sowie Plätze (Kontingentplätze) in Heimen anderer Organisationen. Daher können sich die verfügbaren Plätze von Jahr zu Jahr ändern. 2. Ich bin Österreicher und möchte mich über die OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH (WV) um einen Heimplatz bewerben. Kann ich das machen? Leider nicht. Die Vermittlung eines Heimplatzes über unsere Institution ist leider ausschließlich für ausländische Studierende (keine österreichische Staatsbürgerschaft). 3. Wie melde ich mich für eine Unterkunft an? Bitte beachten Sie, dass wir nur Onlineanmeldungen akzeptieren können. Diese müssen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Im Menüpunkt „Anmeldung“ sind die einzelnen Schritte genau beschrieben. 4. Welche Zimmerwünsche kann ich angeben? Wir haben verschiedene Zimmerkategorien die Sie im Anmeldeformular auswählen können. Weiter Wünsche können Sie in das Feld „Anmerkungen“ eintragen. 5. Wohnen in den Studentenheimen auch Österreicher? In den Heimen des OeAD wohnen ausschließlich internationale Studierende, Forscher bzw. Gastprofessoren. Teilweise werden Plätze von österreichischen Heimträgern angemietet, wo auch Österreicher untergebracht sind. 6. Wie sind die Zimmer ausgestattet? Alle Zimmer sind voll möbliert. Zusätzliche Ausstattungen können von Heim zu Heim variieren. 7. Warum muss ich eine Kaution bezahlen? Die Kaution dient uns als „Buchungssicherheit“, ohne die keine Unterkunft gebucht werden kann und somit der Sicherstellung der gemeinsamen Geschäftsbeziehung. Sie wird Ihnen am Ende ihres Aufenthaltes abzüglich der Verwaltungskosten retourniert (siehe auch AGB), wenn das Zimmer/die Wohnung in einem guten Zustand übergeben wird (bitte Bestätigung der Zimmerüberprüfung im Büro der OeAD WohnraumverwaltungsGmbH vorweisen). In einigen Fällen wird eine Reinigungspauschale abgezogen (Details siehe Infoblatt). 8. Wie hoch ist die Kaution? Ab dem Wintersemester 2011 beträgt die Reservierungskaution für ERASMUS- und Gaststudenten € 700,00. (Bei einem speziellen Wohnungsangebot wird zumeist eine Monatsmiete als Kaution eingehoben.) Stipendiaten des OeAD müssen nach Ankunft (Aufenthalt länger als ein Monat) eine Kaution in Höhe von € 250,00 zahlen. In einigen Studentenheimen kann zudem ein zusätzlicher Kautionsbetrag eingefordert werden - dies entnehmen Sie bitte dem Infoblatt, das Sie gemeinsam mit der Buchungsbestätigung erhalten. 9. Was passiert mit der Kaution, wenn ich nicht fristgerecht ankomme? Melden Sie sich zu spät oder gar nicht bei uns, wird die Kaution in voller Höhe einbehalten. Kann ein Nachmieter gefunden werden, erhalten Sie den jeweiligen Betrag abzüglich VWK zurück. Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich per E-Mail. 10. Wie und wann bekomme ich meine Kaution zurück? Ihre Kaution bleibt bis zum Ende Ihrer Buchung bei der OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH. Sofern Sie in Ihrem gebuchten Heim eine weitere Kaution entrichten müssen (ausgenommen Schlüsselkaution!), erhalten Sie die OeAD-Kaution, nach Bezahlung im Heim, zurück. 11. Kann ein Freund meine Kaution stellvertretend abholen? Das ist mit einer schriftlichen Bestätigung (reicht auch per Email), mit der Sie diese Person bevollmächtigen Ihr Geld entgegenzunehmen, möglich. 12. Ist die Zimmerbuchung nach Überweisung der Kaution zu 100% garantiert? Eine Zimmerbuchung kann leider nicht garantiert werden. Prinzipiell ist es ratsam, sich so früh als möglich anzumelden, da so die Chancen auf einen Platz steigen. 13. Was passiert nachdem ich die Anmeldung abgeschickt und die Kaution bezahlt habe? Das OeAD Housing Team prüft nach Erhalt von Kaution und gültiger Anmeldung die verfügbaren Zimmer für den gewünschten Zeitraum. 14. Wie erfahre ich von meiner Unterkunft? Sie werden so rasch als möglich über Ihren gebuchten Platz per E-Mail informiert! Wir ersuchen Sie hierbei um ein wenig Geduld, da wir auf Grund der unzähligen Anmeldungen, nicht immer sofort alle Reservierungsbriefe verschicken können. 15. Kann ich meine Unterkunft stornieren, wenn ich nicht kommen kann? Falls Sie Ihr Zimmer doch nicht in Anspruch nehmen können, informieren Sie uns bitte umgehend per E-Mail! Sobald Sie per E-Mail über die Unterkunft informiert worden sind, können Sie Ihren Platz innerhalb von 7 Werktagen ab Erhalt des E-Mails kostenlos stornieren und die Kaution zurückfordern. Nach den 7 Werktagen entstehen im Falle einer Stornierung Kosten! 16. Kann ich meinen Aufenthalt verkürzen? Hier gelten unsere allgemeinen Stornierungsbedingungen (siehe AGBs). 17. Was kann ich machen, wenn ich mit meiner Unterkunft nicht zufrieden bin? Bitte richten Sie eine Anfrage per E-Mail an die Zweigstelle der OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH in Ihrem Studienort (Die Emailadresse finden Sie unter "Kontakt") - wir setzen Sie gerne auf eine Warteliste. Wird ein passendes Zimmer für Sie frei, kontaktieren wir Sie umgehend. (Achtung: dies ist nur möglich, wenn Sie während der Wartezeit über den OeAD gebucht sind und den Platz nicht über Ihre Universität zugewiesen bekommen haben!) Für den administrativen Zusatzaufwand werden bei einer Umbuchung EUR 40,- Umbuchungsgebühr verrechnet. 18. Wo erhalte ich meinen Zimmerschlüssel? Bitte entnehmen Sie die Öffnungszeiten der dafür zuständigen Stelle (Adresse des Studentenheims bzw. des OeAD-Büros) dem Infoblatt Ihres gebuchten Heimes. Bitte beachten Sie, dass der Schlüssel nicht immer direkt im Heim abzuholen ist! 19. Kann ich meinen Zimmerschlüssel auch außerhalb der Öffnungszeiten erhalten? Dies ist prinzipiell nicht möglich. Sofern Sie außerhalb der Öffnungszeiten anreisen, können Sie nach Abklärung mit der Heimleitung eventuell einen Freund schicken, der während der Öffnungszeiten den Schlüssel stellvertretend für Sie abholt. 20. Kann ich auch am Wochenende bzw. an Feiertagen einziehen? Einzüge sind an Sonn-, und Feiertagen prinzipiell nicht möglich. Falls dieses Service doch angeboten wird, ist dies ausdrücklich auf dem Infoblatt Ihres gebuchten Studentenheimes angeführt. Bitte informieren Sie sich auch im Vorhinein über Österreichische Feiertage! 21. Kann ich auch am Wochenende ausziehen? Bitte klären Sie den möglichen Ablauf unbedingt vor Ihrer Abreise mit der Heimleitung ab! 22. Wann kann ich meinen Schlüssel abholen? Der Schlüssel kann frühestens am ersten Werktag Ihres gebuchten Zeitraums abgeholt werden. (Öffnungszeiten bitte beachten!) 23. Kann ein Freund meinen Schlüssel stellvertretend abholen? Das ist mit einer schriftlichen Bestätigung (reicht auch per Email), mit der Sie diese Person bevollmächtigen Ihren Schlüssel entgegenzunehmen, möglich. Bitte vergessen Sie nicht, sich nach Ihrer Ankunft trotzdem bei der Heimleitung zu melden! 24. An wen wende ich mich, wenn in meinem Zimmer etwas beschädigt ist? Bitte informieren Sie umgehend die Heimleitung über etwaige Beschädigungen. 25. Wie kann ich den Mietvertrag für mein Zimmer verlängern? Eine Anfrage kann per Mail an die Zweigstelle der OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH in Ihrem Studienort gesendet werden. (Die Emailadresse finden Sie unter "Kontakt".) Nach Prüfung der verfügbaren Zimmer erhalten Sie eine Nachricht, welche weiteren Schritte getätigt werden müssen. (Bei Buchungen über einen längeren Zeitraum müssen zB. die Verwaltungskosten aufgezahlt werden, da die Kaution nicht mehr als 12 Monate der Verwaltungskosten abdeckt!) 26. Wie und wann bezahle ich meine Miete? Die Bezahlung der Miete ist von Heim zu Heim unterschiedlich. Bei manchen Heimen ist es notwenig ein österreichisches Konto zu eröffnen um die Mieten monatlich abbuchen zu lassen. Bei anderen Heimen können Sie die Miete überweisen. 27. Kann die Kaution als Miete verwendet werden? Dies ist prinzipiell nicht gestattet. 28. Soll ich in Österreich ein Bankkonto eröffnen? Für einige Heime ist es notwendig ein österreichisches Bankkonto zu eröffnen. (Achtung: Kreditkarten werden nicht akzeptiert!) Besonders jenen Studenten, die ihr Heimatkonto in einem EU-Land (Euro als Währung) haben, empfehlen wir Internet-Banking zu verwenden. Somit können sie auch in Österreich sehr günstige Überweisungen vornehmen. 29. Was ist das Meldeamt bzw. was muss ich dort machen? Eine offizielle An-, bzw. Abmeldung in Österreich über Ihren aktuellen Wohnsitz ist unbedingt erforderlich! Sie erhalten bei Einzug einen Meldezettel – bitte füllen Sie diesen aus! Nach Bestätigung durch die Heimleitung müssen Sie sich beim Meldeamt (Adressliste kann angefordert werden) innerhalb der ersten drei Werktage anmelden. Bitte vergessen Sie nicht, sich vor Ihrer Abreise wieder abzumelden! Im Falle eines Umzugs, muss die Adressänderung auch dem Meldeamt mitgeteilt werden. 30. Können Freunde bei mir übernachten? Dies ist nur in manchen Studentenheimen gestattet. Bitte informieren Sie sich unbedingt bevor Sie einen Gast haben über die jeweilige Hausordnung. Eine Missachtung der Heimregeln kann bis zum Verlust des Heimplatzes führen! 31. Wie und wann bekomme ich eine Unterkunftsbestätigung für das Beantragen des Visums? Nach erfolgter Buchung können wir Ihnen gerne eine Unterkunftsbestätigung ausstellen. Senden Sie diesbezüglich nur ein kurzes Email an die Zweigstelle der OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH in Ihrem Studienort. 32. Wie bekomme ich meinen Schlüssel außerhalb der Öffnungszeiten? Im Informationsblatt, das am Reservierungsbrief angehängt war, steht wo der Schlü 33. Wie setzt sich der Mietpreis zusammen? Die OeAD Wohnraumverwaltung ist darum bemüht möglichst vielen ausländischen Studenten eine Unterkunft in Wien anzubieten. Durch dieses Service kann es vorkommen, dass die Preise der OeAD Wohnraumverwaltung geringfügig höher sind, als bei anderen Anbietern. |
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